Also vielen Dank erstmal an alle hier die sich so viel Mühe mit der Beantwortung meiner Frage gegeben haben.
Im Streifzug hatte ich auch vor meiner Fragestellung nachgesehen und nichts gefunden.
Es ist doch üblicherweise so: Die Grundpfandrechte sind im Grundbuch eingetragen und valutieren nicht mehr. Meist möchten die Übergeber sie auch schon deshalb löschen lassen, damit sie von den Übernehmern nicht revalutiert werden und dann den als Gegenleistung vereinbarten Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten und/oder Rückforderungsrechten im Range vorgehen.
Übertragungsvertrag mit Löschungsantrag
- BieneMaja275
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