Mehrere Erklärungen in einer Urkunde
Verfasst: 02.09.2014, 10:12
Hallo,
eigentlich bin ich eher der "stille Leser" und habe bislang auch immer eine Antwort auf meine Fragen gefunden. Nur jetzt nicht --- oder ich habe es überlesen, dann bitte ich um Entschuldigung.
Ich habe ein Problem mit der kostenmäßigen Behandlung mehrerer Erklärungen in einer Urkunde und hoffe, dass ich jetzt keine dumme Frage stelle.
Folgender Fall steht zur Beurkundung an:
Eltern + Sohn bewohnen ein 3-Familienhaus.
WEG ist begründet (3 Eigentumswohnungen).
Die Eltern bewohnen das 1. OG (mit 1 Garage) und der Sohn bewohnt EG + DG.
Es sind Sondernutzungsrechte an Garten (ETW EG + OG) + Stellplatz (ETW OG) gebildet.
Es bestehen Kellerräume sowohl als Sondereigentum als auch als Gemeinschaftseigentum
Alle 3 Grundbücher sind mit einer Grundschuld belastet, und zwar haben sowohl die Eltern (OG) als auch der Sohn (EG + DG) jeweils eine Grundschuld für die gleiche Bank eingetragen.
In Abt. II ist jeweils für die andere Partei ein Vorkaufsrecht eingetragen.
Die Eltern ziehen in das Erdgeschoss und der Sohn in das 1. OG. Das DG bleibt beim Sohn.
Ich habe jetzt einen Tauschvertrag vorbereitet, der folgendes beinhaltet:
1. Sohn überträgt die EG-Wohnung auf die Eltern – Sondernutzungsrecht am Stellplatz wird nicht mitübertragen
2. Eltern übertragen die OG-Wohnung an den Sohn – Sondereigentum an der Garage wird nicht mitübertragen
3. Sohn überträgt aus seinem Sondereigentum einen Kellerraum an die Eltern
4. Auflassung zu 1. bis 3.
5. Überführung eines Kellerraums im Kellergeschoss von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum ohne gleichzeitige Änderung des Miteigentumsanteils
6. Aufhebung Sondernutzungsrecht an den beiden Gartenflächen (Garten ist jetzt Gemeinschaftseigentum)
7. Die Wohnungen im OG + DG werden zu einem Wohnungseigentumsrecht vereinigt.
8. Beauftragung zur Einholung der Zustimmungserklärung der Gläubigerin Abt. III
Der Wert der Wohnungen EG sowie OG + DG wurde jeweils mit 50.000,00 € angegeben.
Ist an den zu beurkundenden Erklärungen jetzt irgendetwas dabei, was nicht unter die Beurkundungsgebühr 2,0 nach Nr. 21100 KV nach Wert 100.000,00 € fällt?
Muss ich irgendetwas gesondert berechnen? Die Vereinigung OG + DG vll.?
Ich bin total verunsichert. Die Umstellung von KostO auf GNotKG ist mir eh nach 30 Jahren KostO immens schwer gefallen bzw. fällt mir immer noch schwer.
Punkt 8 (Zustimmung Gläubiger) löst zusätzlich die Vollzugsgebühr aus, das ist mir klar – hoffe ich zumindest, dass es so ist.
Betreuungsgebühr entfällt in diesem Fall – denke ich – hoffe ich
Zu Hülf
eigentlich bin ich eher der "stille Leser" und habe bislang auch immer eine Antwort auf meine Fragen gefunden. Nur jetzt nicht --- oder ich habe es überlesen, dann bitte ich um Entschuldigung.
Ich habe ein Problem mit der kostenmäßigen Behandlung mehrerer Erklärungen in einer Urkunde und hoffe, dass ich jetzt keine dumme Frage stelle.
Folgender Fall steht zur Beurkundung an:
Eltern + Sohn bewohnen ein 3-Familienhaus.
WEG ist begründet (3 Eigentumswohnungen).
Die Eltern bewohnen das 1. OG (mit 1 Garage) und der Sohn bewohnt EG + DG.
Es sind Sondernutzungsrechte an Garten (ETW EG + OG) + Stellplatz (ETW OG) gebildet.
Es bestehen Kellerräume sowohl als Sondereigentum als auch als Gemeinschaftseigentum
Alle 3 Grundbücher sind mit einer Grundschuld belastet, und zwar haben sowohl die Eltern (OG) als auch der Sohn (EG + DG) jeweils eine Grundschuld für die gleiche Bank eingetragen.
In Abt. II ist jeweils für die andere Partei ein Vorkaufsrecht eingetragen.
Die Eltern ziehen in das Erdgeschoss und der Sohn in das 1. OG. Das DG bleibt beim Sohn.
Ich habe jetzt einen Tauschvertrag vorbereitet, der folgendes beinhaltet:
1. Sohn überträgt die EG-Wohnung auf die Eltern – Sondernutzungsrecht am Stellplatz wird nicht mitübertragen
2. Eltern übertragen die OG-Wohnung an den Sohn – Sondereigentum an der Garage wird nicht mitübertragen
3. Sohn überträgt aus seinem Sondereigentum einen Kellerraum an die Eltern
4. Auflassung zu 1. bis 3.
5. Überführung eines Kellerraums im Kellergeschoss von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum ohne gleichzeitige Änderung des Miteigentumsanteils
6. Aufhebung Sondernutzungsrecht an den beiden Gartenflächen (Garten ist jetzt Gemeinschaftseigentum)
7. Die Wohnungen im OG + DG werden zu einem Wohnungseigentumsrecht vereinigt.
8. Beauftragung zur Einholung der Zustimmungserklärung der Gläubigerin Abt. III
Der Wert der Wohnungen EG sowie OG + DG wurde jeweils mit 50.000,00 € angegeben.
Ist an den zu beurkundenden Erklärungen jetzt irgendetwas dabei, was nicht unter die Beurkundungsgebühr 2,0 nach Nr. 21100 KV nach Wert 100.000,00 € fällt?
Muss ich irgendetwas gesondert berechnen? Die Vereinigung OG + DG vll.?
Ich bin total verunsichert. Die Umstellung von KostO auf GNotKG ist mir eh nach 30 Jahren KostO immens schwer gefallen bzw. fällt mir immer noch schwer.
Punkt 8 (Zustimmung Gläubiger) löst zusätzlich die Vollzugsgebühr aus, das ist mir klar – hoffe ich zumindest, dass es so ist.
Betreuungsgebühr entfällt in diesem Fall – denke ich – hoffe ich
Zu Hülf