Guten Morgen, liebe Helfer,
ich rechne einen KV ab, bei dem wir die Vermessung in Auftrag gegeben und Vorkaufsrechtsverzichtserklärung angefordert haben.
Nach Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, 2. Auflage, Seite 55, liegt für die in Auftrag gegebene Vermessung eine Vollzugstätigkeit nach 2.2.1.1. Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 vor.
Heißt das, dass ich für jede der beiden Tätigkeiten 50 € bekomme, es sei denn, eine 0,5-Gebühr ist niedriger?
Danke und Gruß