Löschung Vormerkung Eigenurkunde

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Jupp03/11

#1

27.08.2014, 17:34

Eine ehemalige Kollegin, die hier nicht angemeldet ist, hat mich gebeten, folgende Kostenfrage zu stellen:

Kaufvertrag aus Kosto-Zeiten. Notar ist im KV beauftragt, bei Scheitern des KV und Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts durch den Verkäufer für den Käufer die Löschung der Vormerkung in einer Eigenurkunde zu bewilligen, wenn der Verkäufer mitwirkt und entsprechenden Löschungsantrag stellt. Beides ist geschehen. Für den alten Kaufvertrag sind bereits bzgl. der Prüfung der Fälligkeitsvoraussetzung und Umschreibungssperre die Geb. nach § 147 II abgerechnet worden.

Welche Kosten können jetzt noch für die Fertigung der Löschungsurkunde und ggf. für die Prüfung der Voraussetzungen (wirksamer Rücktritt) berechnet werden? Abrechnung nach altem Recht?

Wäre für eine Beantwortung dankbar.
Jupp03/11

#2

28.08.2014, 20:00

Thema mag gelöscht werden. Danke fürs lesen.
Antworten