Bearbeitungsgebühr Bank Treuhandauftrag auch Abrechenbar

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.08.2014, 16:51

Hallo!!

Ich hoffe, dieses Thema gibt es nicht schon irgendwo, konnte es
jedenfalls in der Eile nicht finden (ansonsten bitte verschieben).

Es geht um folgendes:

Für einen Kaufvertrag wird zwecks Lastenfreistellung eine
Zweitlöschungsbewilligung des nicht mehr valutierenden Grundpfandrechts eingeholt.
Die erste Löschungsbewilligung lag den Verkäufern nicht mehr vor.

Nun wird uns diese Zweitlöschungsbewilligung von der Bank auch übersandt mit der
Auflage, hiervon nur Gebrauch zu machen, wenn die Bearbeitungsgebühr gezahlt worden ist.

Darf ich nun diesen Treuhandauftrag auch als Beachtung einer Treuhandauflage abrechnen. Es ist ja kein Ablösebetrag hinsichtlich einer valutierenden Grundschuld.

Ich sage bereits jetzt :thx für die Antworten
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2195
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

27.08.2014, 17:18

Ja. Ähnliche Fälle wurden hier im Forum schon diskutiert und bejaht für den Fall, dass die Verwendung davon abhängig gemacht wird, dass bestimmte Beglaubigungs- oder sonstige Notarkosten gezahlt werden. KV 22201, Wert § 133 Abs. 2 (hier ist das Sicherungsinteresse eben die Bearbeitungsgebühr der Bank).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Benutzeravatar
ina85
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 24.01.2012, 16:58
Beruf: RA- u. Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

27.08.2014, 17:55

:thx :thx :thx

Der Abend ist gerettet. Dann werde ich doch mal schnell die Abrechnung fertigen.
Antworten