Bauplatzvertrag mit Gemeinde

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Augustus
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#1

08.08.2014, 10:31

Eine Gemeinde verkauft Bauplätze an Einheimische.
Im Kaufvertrag ist u.a. enthalten:

a) Bauverpflichtung innerhalb 2 Jahren und
Verpflichtung des Grundstück nicht unbebaut weiterzuveräußern.
Sicherung durch Wiederkaufsrecht.


b) Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück an eine Heizzentrale anzu-schließen.

Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Grundstück keine eigene Heizanlage zu betreiben. Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird die Eintragung einer be-schränkten persönlichen Dienstbarkeit für die Gemeinde bewilligt und bean-tragt.


c) Die Gemeinde ist berechtigt, in das Grundstück Straßenbeleuchtungslei-tungen einzulegen.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die Gemeinde bewilligt und beantragt.


d) Die Vertragsteile belasten das Baugrundstück zugunsten 10 Nachbar-schaftsgrundstücken je mit einer Grunddienstbarkeit folgenden Inhalts:
Der jeweilige Eigentümer des Kaufgrundstück hat die landwirtschaftliche Be-wirtschaftung der berechtigten Grundstücke entschädigunglos zu dulden.
Die Eintragung der Grunddienstbarkeiten wird bewilligt und beantragt.


e) Der Käufer verpflichtet sich, die im Bebauungsplan vorgesehen Anpflan-zungen vorzunehmen und zu unterhalten.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird die Eintragung einer Reallast für die Gemeinde bewilligt und beantragt.



Ich neige dazu, die Geschäftswerte für die vorstehenden – vertraglichen - Verpflichtungen lit. a) – e) dem Kaufpreis hinzuzurechnen § 47 S. 2 und bei lit. d) (Grunddienstbarkeiten) zusätzlich 10-mal eine 0,5 Gebühr aus dem Geschäftswert für die Grunddienstbarkeiten anzusetzen (rein formellen Bewilligung als ein verschiedener Beurkundungsgegenstand gem. § 110 Nr. 2 mit 0,5 (21201 Nr. 4), und dann eine Vergleichsberechnung nach § 94 Abs 1 vorzunehmen.
Liege ich da richtig ?
Augustus
Foren-Azubi(ene)
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#2

11.08.2014, 09:23

Ich neige dazu, die Geschäftswerte für die vorstehenden – vertraglichen - Verpflichtungen lit. a) – e) dem Kaufpreis hinzuzurechnen § 47 S. 2 und bei lit. d) (Grunddienstbarkeiten) zusätzlich 10-mal eine 0,5 Gebühr aus dem Geschäftswert für die Grunddienstbarkeiten anzusetzen (rein formellen Bewilligung als ein verschiedener Beurkundungsgegenstand gem. § 110 Nr. 2 mit 0,5 (21201 Nr. 4), und dann eine Vergleichsberechnung nach § 94 Abs 1 vorzunehmen.
Liege ich da richtig ?
Martin Filzek
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#3

11.08.2014, 14:18

Teil-Antwort:

Ich vermute mal, dass die im letzten Absatz von #1 und im wortgleichen einzigen Absatz von #2 in Zeile 1 am Ende stehende Formulierung "zusätzlich 10-mal eine 0,5-Gebühr ..." ein Versehen ist insoweit, als bei wörtlicher Umsetzung natürlich §§ 35 I, 86 II nicht beachtet würden. Gemeint war vielleicht und dies wäre wohl richtig "zusätzlich eine 0,5-Gebühr aus dem zusammen addierten Wert der 10 Grunddienstbarkeiten ...".

Wegen der Bewertung im Übrigen, die im Einzelfall unter evtl. genauerer Schilderung des Sachverhalts erfolgen müsste, um aus der Ferne beantwortet zu werden, siehe Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl. 2013, Rn. 1632 ff., 1641 unter dem Stichwort Kaufvertrag, Einheimischen-Modell.
Ziemlich schwierige Materie, vor allem, wenn der Verkehrswert bei Einheimischen-Verkäufen unterhalb des Verkehrswerts liegt usw., Einzelheiten m.w.N. (= mit weiteren Nachweisen) a.a.O.
(= am angegebenen Ort).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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