Unterschriftsbeglaubigung und Vollmachtsbeifügung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Augustus
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#1

08.08.2014, 09:35

Die Volksbank legt eine vorbereitete Löschungsbewilligung (1 Seite) für eine Grundschuld über 100.000.--€ vor. Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Bevollmächtigten (1 Seite) der Raiffeisenbank und fügt zum Vertretungsnachweis eine beglaubigte Abschrift der vom gleichen Notar beurkundeten Vollmacht (2 Seiten) bei.

Welche Kosten einschließlich Beglaubigungsgebühren und Dokumentenpauschalen sind hier anzusetzen ?
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#2

08.08.2014, 10:12

Es ist sinnvoll, zunächst einmal die bereits angestellten eigenen Überlegungen und einen Vorschlag zu posten. Schließlich sollen hier nicht Aufgaben gelöst werden, sondern es soll Hilfestellung bei Problemen gegeben werden. Also: Wie würdest du denn abrechnen?
Augustus
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#3

08.08.2014, 10:22

Diehn, Notarkostenberechnungen 3. Auflage, Rz. 579, setzt an:
KV 25100 für UB
KV 25102 Beglaubigung von Dokumenten 10.--€

Streifzug, Rz. 386 setzt an:
KV 25100 für UB
Dokumentenpauschale für Vollmacht
Dokumentenpauschale für UB-Vermerk
aber ausdrücklich keine Beglaubigungsgebühr KV 25102 für die Vollmacht

Was ist jetzt richtig ?
Martin Filzek
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#4

08.08.2014, 12:00

Bei genauerem Nachlesen der beiden genannten Werke fällt auf, dass der Unterschied in den beiden (in den Sachverhalten der genannten Bücher) darin besteht, dass bei Diehn nur von einer - wohl fremden - Vollmacht die Rede ist, während es in Streifzug eine Vollmacht desselben Notars ist. Weshalb dann bei Streifzug die Abschriftsbeglaubigungsgebühr nicht entsteht, ist in der vorletzten Anmerkung S. 89 Streifzug erläutert.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#5

08.08.2014, 12:13

... und da es sich hier um eine von demselben Notar beurkundete Vollmacht handelt, entsteht die Gebühr KV 251012 nicht, sondern (nur) die Dokumentenpauschale.
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