Änderung eines Bauträgervertrages mit neuem Kaufpreis

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sabrinchen227
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#1

31.07.2014, 12:02

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Es wurde ein Bauträgervertrag mit der Verpflichtung des Bauträgers, ein bezugsfertiges Gebäude zu errichten, beurkundet. Der Kaufpreis betrug 360.000,00 €. Die Beurkundung fand im Jahr 2012 statt, wurde also nach KostO abgerechnet.

Leider hat der Bauträger zwischenzeitlich die Insolvenz angemeldet und ist nicht in der Lage, das Gebäude fertig zu errichten. Bis dato wurde der Rohbau erstellt, der laut Sachverständigengutachten einen Wert von 122.000,00 € hat.

Nunmehr wird ein entsprechender Änderungsvertrag beurkundet, der regelt, dass die Eigentumsumschreibung des Grundstücks inkl. des Gebäudes, wie es zur Zeit steht, erfolgt und die Käufer im Gegenzug den Preis für die bisherige Leistung, also 122.000,00 €, an den Bauträger zahlen.

Dazu zwei Fragen:

1.
Stellt der Änderungsvertrag einen Vollzug des ursprünglichen Vertrages dar und ist somit ebenfalls nach KostO abzurechnen oder handelt es sich sozusagen um ein neues Rechtsgeschäft und das GNotKG findet Anwendung.

2.
Welcher Wert ist für den Änderungsvertrag anzusetzen? Der Differenzbetrag zwischen ursprünglichem Kaufpreis (360.000,00 €) und neuem Kaufpreis (122.000,00 €), also 238.000,00 €, wie es normalerweise der Fall wäre, oder der neue Kaufpreis in Höhe von 122.000,00 €, da sich ja nicht nur dieser, sondern auch die erbrachte Gegenleistung verringert hat.

Keiner hier im Büro kommt auf eine wirklich konkrete Lösung, deswegen hoffe ich, jemand kann helfen.

Viele Grüße
Sabrina
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#2

31.07.2014, 14:41

M.E. ist das GNotKG anzuwenden. "Vollzug" ist es ja gerade nicht, und der Auftrag zur Beurkundung der "Änderung" ist ja wohl erst nach dem 01.08.2013 erteilt worden.
Der Wert der Änderung wird wohl die Differenz zwischen ursprünglichem und nunmehr zu zahlenden Kaufpreis sein. Insoweit ist ja keine Leistung vom Bauträger mehr zu erbringen, und auch keine Zahlung mehr zu leisten.
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