Hallo
Wir haben in einer Kaufvertragssache die Löschungsunterlagen von zwei Gläubigern angefordert. Nachdem unsere Schreiben rausgegangen sind, meldeten sich die Gläubiger und teilten mit, dass in einer anderen Kaufvertragssache des Verkäufers die Löschungsbewilligungen schon erteilt worden sind, so dass unsere Anforderungen überflüssig waren.
Nun haben wir uns mit dem zuständigen Notariat des anderen Kaufvertrages in Verbindung gesetzt und nachgefragt, wie weit die Angelegenheit ist und auch mehrfach nachgehakt, ob die Grundschulden bereits gelöscht sind etc.
Die Vollzugsgebühr KV 22110 bekomme ich ja für die "Einholung und Prüfung" von Löschungsunterlagen. Wir haben aber nur etwas angefordert und die Löschung überprüft. Bekomme ich hierfür überhaupt irgendetwas? Es wäre natürlich alles einfacher gewesen, hätte der Verkäufer uns in Kenntnis gesetzt
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ansatz Vollzugsgebühr (Löschungsunterlagen)
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Ich verstehe die Frage überhaupt nicht. "... und Prüfung" im Gesetzestext will nur sagen, dass die Prüfung nichts extra kostet, die Einholung / Anforderung reicht auch allein aus und m. E. ist es keine Frage, dass hier die Vollzugsgebühr entstanden ist.
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Ja, ich habe mich anscheinend versehen. Im Gesetzestext steht "Anforderung und Prüfung" und nicht "Einholung und Prüfung". Es ging mir also um die nicht erfolgte "Einholung" und nicht um die nicht erfolgte "Prüfung" der Löschungsunterlagen. Also hat sich alles erledigt Ab und zu sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, also fürs Wachrütteln!
[b]Lg, Julie[/b]