Beherrschuhngs- und Gewinnabführungsvertrag

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Jazz
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#1

02.04.2014, 10:45

Hallo.

Ich muss die Protokollierung einer Gesellschafterversammlung, in welcher dem Abschluss des nicht beurkundeten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zugestimmt wurde, abrechnen.
Der Vertrag hat keine bestimmte Dauer, so dass den ermittelten Jahreswert x 10 nehme.

Meine Frage:

Der Jahreswert ist auf den Jahresgewinn abzustellen.

Ist der Jahresgewinn der Bilanzgewinn oder HGB-Gewinn????????????????

Danke für die Antworten.
Bielefelder
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#2

07.04.2014, 02:07

Was meinst Du mit HGB-Gewinn im Unterschied zum jedenfalls maßgeblichen Bilanzgewinn?
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