Hallo, folgender Fall:
Verkäufer A und Käufer B haben vor einem anderen Notar einen
Kaufvertrag (Wohnungseigentum) beurkundet.
Verkäufer A hat das Objekt seinerzeit von C erworben, wobei ein Vorkaufsrecht
für C vereinbart wurde.
C hat nun sein Vorkaufsrecht ausgeübt.
Wir sollen nun hier die Ausübung des Vorkaufsrechts beurkunden
(wegen Vorbefassung).
Wie werden hier die Kosten berechnet?
Nr. 21102 - 1,0?
oder Nr. 21100 - 2,0?
Danke für schnelle Antworten
hexe-petri
Ausübung Vorkaufsrecht- Kosten?
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Wenn nur die Auflassung beurkundet wird: 21102.
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