Ausübung Vorkaufsrecht- Kosten?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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hexe-petri
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#1

20.02.2014, 10:52

Hallo, folgender Fall:

Verkäufer A und Käufer B haben vor einem anderen Notar einen
Kaufvertrag (Wohnungseigentum) beurkundet.

Verkäufer A hat das Objekt seinerzeit von C erworben, wobei ein Vorkaufsrecht
für C vereinbart wurde.

C hat nun sein Vorkaufsrecht ausgeübt.
Wir sollen nun hier die Ausübung des Vorkaufsrechts beurkunden
(wegen Vorbefassung).

Wie werden hier die Kosten berechnet?

Nr. 21102 - 1,0?
oder Nr. 21100 - 2,0?

Danke für schnelle Antworten
hexe-petri
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#2

15.03.2014, 01:45

Wenn nur die Auflassung beurkundet wird: 21102.
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