@Martin Filzek
Ja, du hast vollkommen recht und da sind wir uns auch einig. Sollte so ein Fall noch einmal auftreten, bin ich ja nun gut informiert, dass durchaus höhere Kosten anfallen könnten (je nach Vermögenssituation der Bet.) und es kann schon vor Entwurf und Beglaubigung ggf. darauf hingewiesen werden.
Kirchenaustritt, Entwurf + U-Begl
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Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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