Kirchenaustritt, Entwurf + U-Begl

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
nico86
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#11

22.12.2014, 07:31

@Martin Filzek

Ja, du hast vollkommen recht und da sind wir uns auch einig. Sollte so ein Fall noch einmal auftreten, bin ich ja nun gut informiert, dass durchaus höhere Kosten anfallen könnten (je nach Vermögenssituation der Bet.) und es kann schon vor Entwurf und Beglaubigung ggf. darauf hingewiesen werden. :thx
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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