Löschung Nießbrauch und Rück-AV

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Dayton
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 04.08.2013, 09:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ProNotar

#1

29.08.2013, 13:00

Folgender Sachverhalt:

Die Berechtigte ist verstorben, eingetragen im Grundbuch sind

- Nießbrauch, löschbar bei Todesnachweis,

- Rück-AV.

Die beiden alleinigen Erben bewilligen die Löschung.

Ein Erbe hat die von uns vorbereitete Löschungsbewilligung unterzeichnet, der andere Erbe bekommt einen Entwurf der Urkunde zugesandt und unterschreibt diese vor einem dortigen Notar.

Kann mir bitte jemand mit der Kostenberechnung helfen?
Bielefelder
Forenfachkraft
Beiträge: 174
Registriert: 10.03.2013, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Bielefeld

#2

29.08.2013, 13:05

- 24102 aus 0 € = 30 €
- 22124
- 32000
- 32004
- 32011
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
Dayton
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 04.08.2013, 09:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ProNotar

#3

29.08.2013, 14:15

Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort! :thx
Ich hätte hier ehrlich gesagt, 21201 angesetzt.
Antworten