Folgender Sachverhalt:
Die Berechtigte ist verstorben, eingetragen im Grundbuch sind
- Nießbrauch, löschbar bei Todesnachweis,
- Rück-AV.
Die beiden alleinigen Erben bewilligen die Löschung.
Ein Erbe hat die von uns vorbereitete Löschungsbewilligung unterzeichnet, der andere Erbe bekommt einen Entwurf der Urkunde zugesandt und unterschreibt diese vor einem dortigen Notar.
Kann mir bitte jemand mit der Kostenberechnung helfen?
Löschung Nießbrauch und Rück-AV
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