Unterschriftsbeglaugigung unter Löschungsantrag
Verfasst: 28.08.2013, 17:52
Ich habe eine Frage zur Unterschriftsbeglaubigung unter Löschungsanträgen. Folgender Fall: Die Sparkasse hat uns eine Löschungsbewilligung übersandt. Auf der Löschungsbewilligung ist auch der Löschungsantrag mit drauf. Der Eigentümer kommt her und wir beglaubigen seine Unterschrift. Dem Eigentümer übersenden wir eine Fotokopie der Urkunde. Den Antrag an das Grundbuchamt auf Löschung stellen wir von hier aus.
Meine Fragen:
Ist der Löschungsantrag auch immer gleichzeitig die Löschungszustimmung des Eigentümers? Bei Nr. 25101 eine Zustimmung gem. § 27 GBO sowie einen damit verbundenen Löschungsantrag gem. § 13 GBO. Wenn nun aber nur auf der Urkunde steht: Der Eigentümer beantragt die Löschung des Rechtes und nicht der Eigentümer stimmt der Löschung des Rechtes zu?
Sollte der Löschungsantrag also immer die Löschungszustimmung beinhalten ist dann meine folgende Abrechnung richtig:
Nr. 25101 - 20,00 Euro für Unterschriftsbeglaubigung
Nr. 22124 - 20,00 Euro für die Übermittlung an das Grundbuchamt
Nr. 32004 - ... € für Porto
Bei der Dokumentenpauschale bin ich mir nicht sicher. Entweder 32000 oder 32001 Nr. 2.
Was ist richtig? Es wäre nett, wenn eine kurze Erklärung dazu abgegeben werden könnte, damit ich es auch verstehe.
Ich danke schon mal im Voraus...
Meine Fragen:
Ist der Löschungsantrag auch immer gleichzeitig die Löschungszustimmung des Eigentümers? Bei Nr. 25101 eine Zustimmung gem. § 27 GBO sowie einen damit verbundenen Löschungsantrag gem. § 13 GBO. Wenn nun aber nur auf der Urkunde steht: Der Eigentümer beantragt die Löschung des Rechtes und nicht der Eigentümer stimmt der Löschung des Rechtes zu?
Sollte der Löschungsantrag also immer die Löschungszustimmung beinhalten ist dann meine folgende Abrechnung richtig:
Nr. 25101 - 20,00 Euro für Unterschriftsbeglaubigung
Nr. 22124 - 20,00 Euro für die Übermittlung an das Grundbuchamt
Nr. 32004 - ... € für Porto
Bei der Dokumentenpauschale bin ich mir nicht sicher. Entweder 32000 oder 32001 Nr. 2.
Was ist richtig? Es wäre nett, wenn eine kurze Erklärung dazu abgegeben werden könnte, damit ich es auch verstehe.
Ich danke schon mal im Voraus...