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Dokumentenpauschale bei mehreren Urkunden

Verfasst: 28.08.2013, 10:14
von Okudera
Wie kann die Dokumentenpauschale abgerechnet werden, wenn ich mehrere Urkunden für die gleichen Beteiligten errichte:
Beispiel:
Es werden zwei Vorsorgevollmachten (für Ehepartner) errichtet
Ich kann natürlich die tatsächlich entstandenen Auslagen ausrechnen.
Da jedoch mitunter viel telefoniert wird und bei mehreren Ausfertigungen höhere Portokosten anfallen, würde ich gerne die Pauschale nehmen. Für jede Urkunde wiederum möchte ich die Pauschale ungern abrechnen.

M.E. müsste es aber möglich sein, in diesem Falle für eine Urkunde die Pauschale in Ansatz zu bringen für die andere Urkunde dagegen keine Auslagen abzurechnen (weil diese über die andere Urkunde bereits erfasst sind).
Wird dies hier auch so gesehen?

Re: Dokumentenpauschale bei mehreren Urkunden

Verfasst: 28.08.2013, 12:28
von Revisor
Du meinst offenbar nicht die Dokumentenpauschale, sondern die Pauschale nach Nr. 32005?
Gibt in die Foreno-Suche einfach mal "32005" ein, dann wirst du einige Meinungen (u.a. von Martin Filzek) hierzu finden.
Grundsätzlich gilt nach dem Wortlaut, dass die Pauschale "in jedem notariellen Verfahren" anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen erhoben werden darf. In deinem Fall also 2x.

Re: Dokumentenpauschale bei mehreren Urkunden

Verfasst: 28.08.2013, 12:30
von Bielefelder
Du könntest auch für eine Urkunde die Pauschale nehme und die andere nach 32004 berechnen.

Re: Dokumentenpauschale bei mehreren Urkunden

Verfasst: 28.08.2013, 12:33
von Revisor
Man kann auch für beide Urkunden nach 32004 berechnen, man darf aber auch 2 x 32005 nehmen :wink: