Reform der Notarkosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
KornkekZ
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#61

10.10.2013, 16:03

§ 19 DONot*
(1) Haben Notarinnen oder Notare eine Urkunde entworfen und Unterschriften oder Handzeichen darunter beglaubigt, so haben sie eine Abschrift der Urkunde einschließlich der Kostenberechnung (§ 154 Abs. 3 Satz 3 KostO) für ihre Urkundensammlung zurückzubehalten; soweit Mitteilungspflichten gegenüber den Finanzämtern bestehen, ist ein Vermerk über die Absendung der Anzeige auf die Abschrift zu setzen.

(2) 1Bei Urkunden, die gemäß § 8 Abs. 1 in die Urkundenrolle eingetragen werden, die aber weder in Urschrift noch in Abschrift bei der Notarin oder dem Notar zurückbleiben, z. B. bei Unterschriftsbeglaubigungen und sonstigen einfachen Zeugnissen (§ 45 Abs. 3 BeurkG), ist eine Abschrift der Urkunde einschließlich der Kostenberechnung (§ 154 Abs. 3 KostO) oder ein Vermerkblatt zu der Urkundensammlung zu bringen. 2Das Vermerkblatt muss die Nummer der Urkundenrolle, die Angaben nach § 8 Abs. 4 und 5** und die Abschrift der Kostenberechnung enthalten und ist von der Notarin oder dem Notar zu unterschreiben.

...

* Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen: „Zu § 19:
a) In Absatz 1 (Halbsatz 1) wird die Angabe „einschließlich der Kostenberechnung (§ 154 Abs. 3 Satz 3 KostO)“ gestrichen.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe „einschließlich der Kostenberechnung (§ 154 Abs. 3 KostO)“ gestrichen.
bb) In Satz 2 werden das Komma durch das Wort „und“ ersetzt und die Wörter „und die Abschrift der Kostenberechnung“ gestrichen.“
So ganz hab ich es noch nicht verstanden. :? Will meinen, dass ich in Niedersachsen doch noch die Kostenberechnung auf die Urkunde mache? Und wenn nicht: Wie ist das mit der Urschrift (Kaufverträge etc.)? Kommt da jetzt nur noch auf das Vermerkblatt, wem ich was geschickt habe?
fury02
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#62

14.02.2014, 15:48

Also ich bin beim Handling auch noch nicht sicher.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen finde ich das nicht so schwierig, die mussten ja eh nicht gesiegelt werden, nehme ich also die Kostenberechnung separat dazu.
Bei Verhandlungen: Ich siegele und setze das Siegel auf die letzte Seite der Urschrift -also Unterschriftenseite-, dann hefte ich das Vermerkblatt über die versendeten Ausfertigungen und Kopien an und dann hefte ich am besten auch noch die Kostenberechnungen an, damit alles zusammenbleibt.
Sehe ich das richtig???
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