Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
A hat an B ein Haus verkauft. Wert: 1,3 Mio. €. In der Urkunde wird vereinbart, dass der Käufer "die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung, die Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren sowie die Grunderwerbsteuer trägt". Der Verkäufer trägt jedoch "die Kosten der Löschung nicht übernommener Rechte einschließlich der dadurch entstehenden Mehrkosten des Vollzuges sowie der Gerichtskosten".
Nun hat A eine Rechnung des Notars erhalten über die Vollzugsgebühr - Mehrkosten - gem. KV-Nr. 22110 nach dem Wert 1,3 Mio. €.
Da ich schon über 13 Jahre aus dem Notariat raus bin, weiß ich nicht, ob diese Gebühr so richtig berechnet ist. Ich hätte nach meinem Bauchgefühl gedacht, dass man dem Verkäufer A die Gebühr nur nach dem Wert der zu löschenden Rechte berechnet und dem Käufer B dann die Gebühr nach dem verbleibenden Restwert.
Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung des Notars so richtig ist?
Vielen Dank im Voraus, FeldKiel
Wert Vollzugsgebühr richtig?
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Die Vollzugsgebühr wird gem. § 112 GNotKG nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens (hier nach Deinen Angaben 1,3 Mio €) berechnet. Dem Käufer wurde vermutlich die Vollzugsgebühr KV GNotKG 22110 iVm. 22112 berechnet. Wenn keine anderen Vollzugstätigkeiten ausgeübt wurden, die zum Entstehen der 0,5-Gebühr nach KV GNotKG 22110 geführt haben (beispielsweise Einholung einer privatrechtlichen Genehmigungserklärung eines vollmachtlos Vertretenen o. ä.) dürfte die Berechnung also richtig sein.