Hallo liebe Foreno-Mitglieder,
wir haben eine Löschungsbewilligung einer Bank (also die Unterschriften) beglaubigt.
Dann haben ein paar Tage später auch die Eigentümer den Löschungsantrag unterschrieben. Es handelt sich hier um die Löschung einer Gesamtgrundschuld.
Meine Frage:
Welchen Geschäftswert setze ich hier an? Die Grundschuld ist eben auf beiden Grundstücken mit einem Wert von 76.693,78 € eingetragen. Meine Kollegin sagt, dass ich jetzt diesen Betrag doppelt nehmen muss. Ist das so? Ich finde im Streifzug leider nichts dazu bzw. ich weiß nicht, wonach ich dann genau suchen soll.
Kann mir von Euch jemand helfen?
Geschäftswert Löschung Gesamtgrundschuld
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Deine Kollegin hat nicht Recht.
Es handelt sich hier nur um eine Grundschuld, so dass der Wert nur 1x anzusetzen ist. Es spielt keine Rolle, auf wie vielen Grundstücken (und ob diese in demselben oder mehreren Grundüchern eingetragen sind) die Grudschuld lastet.
Du kannst das auch aus der Kommentierung von Korintenberg, RdNr. 9 zu § 53 GNotKG ableiten.
Allerdings entstehen 2 Gebühren, wobei ich unterstelle, dass der Notar - wie du schreibst - nur "beglaubigt" und nicht "entworfen" hat:
0,2 Gebühr gem. Nr. 25000 KV GNotKG nach dem Nennbetrag (Löschungsbewilligung)
Festgebühr 20,00 Euro gem. Nr. 25101 (Löschungsantrag)
Es handelt sich hier nur um eine Grundschuld, so dass der Wert nur 1x anzusetzen ist. Es spielt keine Rolle, auf wie vielen Grundstücken (und ob diese in demselben oder mehreren Grundüchern eingetragen sind) die Grudschuld lastet.
Du kannst das auch aus der Kommentierung von Korintenberg, RdNr. 9 zu § 53 GNotKG ableiten.
Allerdings entstehen 2 Gebühren, wobei ich unterstelle, dass der Notar - wie du schreibst - nur "beglaubigt" und nicht "entworfen" hat:
0,2 Gebühr gem. Nr. 25000 KV GNotKG nach dem Nennbetrag (Löschungsbewilligung)
Festgebühr 20,00 Euro gem. Nr. 25101 (Löschungsantrag)
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Ich danke dir sehr!
Genau, wir haben keinen Entwurf gefertigt, sondern lediglich die Unterschriften der Gläubigerin bzw. die Unterschriften der Eigentümer beglaubigt.
Vielen Dank noch mal für den Verweis auf die Kommentierung von Korintenberg, da werde ich mal nachschauen.
Genau, wir haben keinen Entwurf gefertigt, sondern lediglich die Unterschriften der Gläubigerin bzw. die Unterschriften der Eigentümer beglaubigt.
Vielen Dank noch mal für den Verweis auf die Kommentierung von Korintenberg, da werde ich mal nachschauen.