erste Vollstreckbare einer Grundschuld

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Kanzlei17c
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#1

05.09.2017, 10:51

Im Jahr 2006 haben für eine Grundschuld beurkundet.
Die finanzierende Bank (ING DiBa) wollte damals nur eine Ausfertigung der Urkunde haben.

Jetzt wurde das Recht an die Münchener Hyp abgetreten und die möchten gerne eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld haben, verzichten aber eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel.

Wie rechne ich das jetzt ab?

Mein Gedanke war 0,5 nach Nr 23803
(s. Streifzug Nr. 2449)
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Katty
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#2

05.09.2017, 13:02

Hallo,

also meines Erachtens wäre die Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel gebührenfrei, wenn ohne irgendwelche Prüfung eine vollstreckbare Ausfertigung der ING DiBa erteilt werden würde.

Anders sähe es aus bei Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung zugunsten Münchener Hyp nach Abtretung; hier wäre zu prüfen, ob dingliche und persönliche Ansprüche abgetreten wurden, die Abtretungserklärung müsste im Original vorgelegt werden. Nur dann greift KV Nr. 23803 ( ... wenn der Eintritt einer Tatsache oder Rechtsnachfolge zu prüfen ist).
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#3

05.09.2017, 15:52

Vielen Dank.

Hatte jetzt eine Kostennote über Doku- und Auslagen fertig gemacht
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