Hallo zusammen...
Ich brauch nur noch mal eine kurze Bestätigung.
Hier wurde eine Erbscheinsantrag beurkundet. Wert des Nachlasses = 50.000,00 €. Verbindlichkeiten des Erblasser = 150.000,00 €.
Geschäftswert ist doch dann 0,00 € richtig?
Erbscheinsantrag - Nachlass ist überschuldet
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Das kann ich § 40 GNotKG nicht entnehmen. Weshalb sollte das Kostengesetz auch die Lehren der Mathematik verändern? Für mich kommt als Wert, wenn man von 50.000 Euro den Betrag von 150.000 Euro (Verbindlichkeiten) abzieht, als Ergebnis minus 100.000 Euro heraus - was für das Ergebnis bei den Gebühren natürlich gegenüber dem Ergebnis null keine Auswirkungen hat, da beide Werte unterhalb der niedrigsten Wertstufe liegen (500 Euro).
Da § 19 GNotKG aber die Angabe des richtigen Geschäftswertes fordert, würde ich die Wertangabe - 100.000 Euro (oder minus 100.000 Euro) gegenüber null Euro vorziehen.
Da § 19 GNotKG aber die Angabe des richtigen Geschäftswertes fordert, würde ich die Wertangabe - 100.000 Euro (oder minus 100.000 Euro) gegenüber null Euro vorziehen.
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