Guten Tag,
ich bräuchte eine Aufklärung:
Ich lese gerade im Streifzug (11. Auflage), Seite 40/41.
Es geht um folgendes:
Ich habe einen Kaufvertrag und setze hier nach 32005 20,00 € an.
Dann habe ich ein Verwahrgeschäft mit einer Gebühr von 192,00 €.
Dann habe ich eine Grundschuld über 50.000 € = 165,00 €
und noch eine Grundschuld über 50.000 € = 165,00 €
für die letzte gebe ich eine Rangbescheinigung ab = 49,50 €.
Verstehe ich das richtig, dass ich für das Verwahrgeschäft, die beiden Grundschulden und die Rangbescheinigung auch eine Telekommunikationspauschale erheben kann, also
für das Verwahrgeschäft 20,00 €,
für jede Grundschuld 20,00 € und für
die Rangbescheinigung 9,90 €?
Danke
Telekommunikationspauschale für jedes notarielle Geschäft
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Ja, könntest du.
Wir handhaben es allerdings so, dass wir dann nicht für jedes Geschäft die 20,00 € (bzw. 20 %, die 20,00 € sind ja das Maximum, welches aber bereits ab 100,00 € Gebühr erreicht wird) nach KV-Nr. 32005 ansetzen sondern gem. KV-Nr. 32004 die tatsächliche Pauschale von -wenn wir beispielsweise nur einen weiteren Brief versenden- 0,62 € ansetzen.
Wir handhaben es allerdings so, dass wir dann nicht für jedes Geschäft die 20,00 € (bzw. 20 %, die 20,00 € sind ja das Maximum, welches aber bereits ab 100,00 € Gebühr erreicht wird) nach KV-Nr. 32005 ansetzen sondern gem. KV-Nr. 32004 die tatsächliche Pauschale von -wenn wir beispielsweise nur einen weiteren Brief versenden- 0,62 € ansetzen.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-