Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Der Notar beurkundet einen Kaufvertrag über ein Erbbaurecht (Wert 365.000,00 €). Hierfür ist ja die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig; für die Einholung der Zustimmung wurde dem Käufer eine Vollzugsgebühr in Rechnung gestellt. Die spätere Beglaubigung der Unterschrift für die Zustimmung würde normalerweise mit einer 0,2 Gebühr nach 25100 abgerechnet.
Nun ist es aber so, dass eine Woche nach Beurkundung des Kaufvertrages die Beurkundung der Änderung des Erbbaurechtsvertrages stattgefunden hat. Innerhalb dieser Urkunde hat der Grundstückseigentümer jetzt auch die Zustimmung zum Kaufvertrag erteilt.
Wie soll ich jetzt die Zustimmung des Eigentümers zum Kaufvertrag in der Änderungsurkunde bewerten? Ist es trotzdem möglich die 0,2 Gebühr in Ansatz zu bringen, obwohl die Zustimmung in einer Beurkundung stattgefunden hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
MfG
Zustimmungserklärung
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Im Hinblick auf die Verpflichtung des Notars zu einer kostensparenden Verfahrensweise werden m.E. die Gebühren zu berechnen sein, die für die Beurkundung des Änderungsvertrages und die U-Beglaubigung in getrennten Urkunden entstanden wären.