KV 22124

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sanne61
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#1

20.02.2014, 15:19

Hallo,

ich habe die Löschungsbewilligung und den Treuhandauftrag einer Bank im Umschlag der Bank mit beiliegender Kostennote des Notars erhalten.

In der Kostennote ist die Nr. 22124 angesetzt, aber keine Postentgelte. Ich habe daraufhin bei dem Notar angefragt, warum die Nr. 22124 angesetzt wurde.

Dies ist die Antwort:

"Die Bank übergibt mir neben den zu beglaubigenden Erklärungen Anschreiben an die Kunden, Grundschuldgläubiger und Notare, die mit der Löschung beziehungsweise der Abtretung von Grundpfandrechten befasst sind. Ebenso stellt mir die Bank ihre Briefumschläge zur Weiterleitung der Schreiben der Bank und der zu beglaubigenden Urkunden an den oben aufgeführten Personenkreis zur Verfügung.

Nach Beglaubigung der entsprechenden Erklärungen der Bank werden die Urkunden mit samt den von der Bank vorbereiteten formularmäßigen Schreiben von den Mitarbeiterinnen meines Notariats in die mitgelieferten Umschläge eingelegt und an den oben genannten Personenkreis übermittelt. Es ist demgemäß nicht so, dass die beglaubigten Urkunden an die Bank als Auftraggeber übersandt werden.

In diesem Zusammenhang ist dringlich darauf hinzuweisen, dass bei allen Erklärungen, die an Notare und andere Grundschuldgläubiger (insbesondere Banken) als Dritte übermittelt werden, jeweils von meinem Notariat der Zahlungseingang zu überwachen und auf entsprechende Anfrage schriftlich zu bestätigen ist. Es sind somit schriftlich entsprechende Zahlungsbestätigungen an Notare und Grundschuldgläubiger zu übermitteln.

Des Weiteren kommen neben schriftlichen Anfragen täglich häufig telefonische Anfragen zu Zahlungseingängen hinzu, die von meinem Notariat beantwortet werden.

Soweit Notare und Finanz- oder Bankinstitute nicht dazwischen geschaltet sind, werden zunächst Kopien der beglaubigten Urkunden und nach Zahlungseingang dann die Originale jeweils direkt von meinem Notariat an die Darlehensnehmer herausgegeben.

Daraus folgt, dass die Gebühr des KV Nr. 22124 GNotKG erfüllt ist."

Was sagt ihr dazu? Ich bin gespannt....

... denn ich würde die Gebühr in diesem Fall nicht ansetzen.

Vielen Dank schon mal!
Bielefelder
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#2

15.03.2014, 01:41

So vieler Worte hätte es m.E. nicht bedurft: Versand an einen Dritten (+), Gebühr entsteht.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
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