Hey,
ich hab eine Bewilligung für Freigabe von Grundstücken aus der Testamentsvollstreckung sowie Löschung des TV-Zeugnisses.
Die Grundstückswerte sind mir bekannt.
Leider finde ich nichts konkretes bezüglich des anzunehmenden Geschäftswertes. Ich würde in Anlehnung an § 40 Abs. 5 eigentlich 20 % der Grundstücke für die Bewilligung nehmen, aber mein Chef tendiert dazu, die vollen Gegenstandswerte zu nehmen. Wer hat Recht?
Kann jemand helfen?
Vielen, vielen Dank im Voraus.
Löschung TV-Vermerk im Grundbuch
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51 Abs. 2 analog: 30%
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