Löschung TV-Vermerk im Grundbuch

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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anamii
Foren-Praktikant(in)
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#1

28.02.2014, 11:49

Hey,

ich hab eine Bewilligung für Freigabe von Grundstücken aus der Testamentsvollstreckung sowie Löschung des TV-Zeugnisses.
Die Grundstückswerte sind mir bekannt.

Leider finde ich nichts konkretes bezüglich des anzunehmenden Geschäftswertes. Ich würde in Anlehnung an § 40 Abs. 5 eigentlich 20 % der Grundstücke für die Bewilligung nehmen, aber mein Chef tendiert dazu, die vollen Gegenstandswerte zu nehmen. Wer hat Recht?

Kann jemand helfen?

Vielen, vielen Dank im Voraus.
Bielefelder
Forenfachkraft
Beiträge: 174
Registriert: 10.03.2013, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Bielefeld

#2

15.03.2014, 01:37

51 Abs. 2 analog: 30%
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