Forderungsanmeldung gegen Inhaber Restaurant
Verfasst: 24.04.2024, 13:00
Hallo,
folgendes Problem: wir vertreten eine GmbH und möchten jetzt eine Forderung gegen einen Restaurantinhaber anmelden (Insoverfahren wurde über sein Privatvermögen eröffnet). Ich habe hier in der Kanzlei leider keinen der mir weiterhelfen kann.
Ich habe zwei Rechnungen, die vom Schuldner nicht bezahlt wurden. Es ist kein Titel vorhanden. In einer Rechnung wurden bereits Mahngebühren eingerechnet. Ich würde jetzt die Rechnungsbeträge der Rechnungen zusammenrechnen (inkl. Mahnkosten) und das als HF angeben. Die Zinsen würde ich gesondert berechnen und ebenfalls zusammenrechnen. Muss man das dem Insoverwalter gesondert aufschlüsseln, dass man die beiden Rechnungen zusammengerechnet hat?
Zinsen bekomme ich nur 5% oder? Ich bin mir nicht sicher, da der Schuldner ja im Namen des Restaurants handelte. Es geht übrigens um eine Reparaturrechnung, da im Restaurant eine Leitung kaputt war.
folgendes Problem: wir vertreten eine GmbH und möchten jetzt eine Forderung gegen einen Restaurantinhaber anmelden (Insoverfahren wurde über sein Privatvermögen eröffnet). Ich habe hier in der Kanzlei leider keinen der mir weiterhelfen kann.
Ich habe zwei Rechnungen, die vom Schuldner nicht bezahlt wurden. Es ist kein Titel vorhanden. In einer Rechnung wurden bereits Mahngebühren eingerechnet. Ich würde jetzt die Rechnungsbeträge der Rechnungen zusammenrechnen (inkl. Mahnkosten) und das als HF angeben. Die Zinsen würde ich gesondert berechnen und ebenfalls zusammenrechnen. Muss man das dem Insoverwalter gesondert aufschlüsseln, dass man die beiden Rechnungen zusammengerechnet hat?
Zinsen bekomme ich nur 5% oder? Ich bin mir nicht sicher, da der Schuldner ja im Namen des Restaurants handelte. Es geht übrigens um eine Reparaturrechnung, da im Restaurant eine Leitung kaputt war.