Forderungsanmeldung Insolvenz Zinsen für Kosten, mehrere Titel (VU, KFB, VB) u. RSV
Verfasst: 18.03.2024, 14:44
Hallo Ihr Lieben,
ich komme bei einer Forderungsanmeldung des Gläubigers nicht weiter. Hab das schon seit Ewigkeiten nicht mehr gemacht.
Es bestanden ursprünglich ein Versäumnisurteil, ein KFB, Kosten der Zwangsvollstreckung aus beiden Titeln sowie ein weiterer Vollstreckungsbescheid. Alles mit Zinsen, auch bei den Verfahrenskosten. Da Schuldner Teilzahlungen geleistet hat, habe ich die Leistung zuerst auf die ungesicherte Schuld, also auf die Kosten der ZV angerechnet. Die haben sich damit auch erledigt. Da von der Teilzahlung noch was übrig war, habe ich dann die Zahlung auf die Zinsen des KFB und auf einen Teil der Kosten aus dem KFB verrechnet. Rest KFB mit weiterführenden Zinsen ist also noch offen. Jetzt sollen wir die Forderung anmelden.
Der KFB fällt doch unter Kosten, oder werden titulierten Gerichtskosten und RA-Kosten (also der KFB) zur Hauptforderung? Trage ich dann die GK und RA-Kosten aus dem KFB unter Hauptforderung ein und weise dann die Zinsen aus? Vom Gefühl würde ich es ja bei den Kosten eintragen, aber wohin dann mit den Zinsen Die Formulare des Insolvenzverwalters sehen kein Feld für Zinsen aus Kosten vor.
Gleiches Problem habe ich auch beim VB - Verzinsung der GK und RA- Kosten - wo trage ich die ein?
Und weil die Sache ja nicht schwierig genug ist, hatte der Mandant (Gläubiger) noch eine Rechtschutzversicherung, über die wir abgerechnet haben. Da mein Mandant bei dem VU und bei dem Vollstreckungsbescheid jeweils eine Selbstbeteiligung hatte, und die Versicherung ihm diese nicht erstattet hat, haben wir uns auf das Quotenvorrecht berufen und haben daher noch alle Titel. Muss ich die RSV jetzt irgendwie mit einbinden? Und wenn ja wie?
Und nun das leidige Thema, alle drei Forderungen (VU, KFB,VB) in ein Formular und zusammenrechnen? Oder jeweils ein eigenes Formuar pro Titel.
Liebe Grüße und schonmal Danke für Eure Ratschläge.
ich komme bei einer Forderungsanmeldung des Gläubigers nicht weiter. Hab das schon seit Ewigkeiten nicht mehr gemacht.
Es bestanden ursprünglich ein Versäumnisurteil, ein KFB, Kosten der Zwangsvollstreckung aus beiden Titeln sowie ein weiterer Vollstreckungsbescheid. Alles mit Zinsen, auch bei den Verfahrenskosten. Da Schuldner Teilzahlungen geleistet hat, habe ich die Leistung zuerst auf die ungesicherte Schuld, also auf die Kosten der ZV angerechnet. Die haben sich damit auch erledigt. Da von der Teilzahlung noch was übrig war, habe ich dann die Zahlung auf die Zinsen des KFB und auf einen Teil der Kosten aus dem KFB verrechnet. Rest KFB mit weiterführenden Zinsen ist also noch offen. Jetzt sollen wir die Forderung anmelden.
Der KFB fällt doch unter Kosten, oder werden titulierten Gerichtskosten und RA-Kosten (also der KFB) zur Hauptforderung? Trage ich dann die GK und RA-Kosten aus dem KFB unter Hauptforderung ein und weise dann die Zinsen aus? Vom Gefühl würde ich es ja bei den Kosten eintragen, aber wohin dann mit den Zinsen Die Formulare des Insolvenzverwalters sehen kein Feld für Zinsen aus Kosten vor.
Gleiches Problem habe ich auch beim VB - Verzinsung der GK und RA- Kosten - wo trage ich die ein?
Und weil die Sache ja nicht schwierig genug ist, hatte der Mandant (Gläubiger) noch eine Rechtschutzversicherung, über die wir abgerechnet haben. Da mein Mandant bei dem VU und bei dem Vollstreckungsbescheid jeweils eine Selbstbeteiligung hatte, und die Versicherung ihm diese nicht erstattet hat, haben wir uns auf das Quotenvorrecht berufen und haben daher noch alle Titel. Muss ich die RSV jetzt irgendwie mit einbinden? Und wenn ja wie?
Und nun das leidige Thema, alle drei Forderungen (VU, KFB,VB) in ein Formular und zusammenrechnen? Oder jeweils ein eigenes Formuar pro Titel.
Liebe Grüße und schonmal Danke für Eure Ratschläge.