Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Hedi
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#1
19.05.2021, 15:19
Hallo Ihr Lieben,
unsere Forderung wurde zur Tabelle aus vorsätzlich unerlaubter Handlung festgestellt.
Wann kann ich dann hier frühestens mit der ZV wieder beginnen? Erst nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Ich weiß es nicht...
LG
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mücki
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#2
20.05.2021, 08:58
Während des Insolvenzverfahrens besteht ein Vollstreckungsverbot für Insolvenzforderungen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Hedi
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#3
20.05.2021, 09:38
Also kann man erst nach Erteilung der RSB vollstrecken?
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mücki
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#4
20.05.2021, 10:53
Nach Erteilung oder Versagung, je nachdem, und ihr braucht dafür einen vollstreckbarenTabellenauszug.
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Hedi
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