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wie melde ich künftige Ansprüche an?

Verfasst: 14.05.2018, 11:39
von ludty
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden:-(
Ich soll folgende Forderung anmelden: Werbungskostenzuschüsse aus einer Miet- & Werbevereinbarung. Laut Chef läuft die Vereinbarung noch. Ich soll daher die zurückliegenden und zukünftigen monatlichen Zahlungen zur Tabelle anmelden. Und jetzt? Zurückliegende in die Forderungsanmeldung eintragen, aber was mache ich mit den zukünftigen?

Grüße
Sandra

Re: wie melde ich künftige Ansprüche an?

Verfasst: 14.05.2018, 11:59
von mücki
Mahlzeit,
du kannst nur die bis zur Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Beträge zur Insolvenztabelle anmelden.

Bezüglich der weiteren (künftigen) Forderungen müsstet ihr dem Verwalter mitteilen, dass ein entsprechender Vertrag mit dem Schuldner besteht und diesen bitten euch mitzuteilen, ob er in den Vertrag eintritt, also den Geschäftsbetrieb "zu Lasten der Masse" fortführt, oder ob er den Geschäftsbetrieb des Schuldners aus der Insolvenzmasse freigegeben hat (§ 35 InsO)

Hat der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aus der Masse freigegeben, haftet für Forderungen, die nach Insolvenzeröffnung bzw. Freigabe entstanden sind, der Schuldner selbst. Ob Forderungen, die zwischen IE und Freigabe entstanden sind, ggf. als Masseverbindlichkeiten aufgenommen werden, müsst ihr mit dem Verwalter klären.

Wird der Geschäftsbetrieb vom Insolvenzverwalter im Rahmen des Verfahrens fortgeführt, wären eure Forderungen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO).

Re: wie melde ich künftige Ansprüche an?

Verfasst: 15.05.2018, 09:03
von ludty
Guten Morgen,

supi :-)

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Dann mache ich mich mal dran an die Forderungsanmeldung.

Schönen Tag