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Forderungsanmeldung

Verfasst: 18.04.2018, 21:41
von MarenW
Hallo an alle, ich stehe aktuell etwas auf dem Schlauch.

Nun zum Sachverhalt:

Wir hatten nach langem hin und her mit der Gegnerin Klage gegen diese wegen 150€ eingereicht. Gegen sie erging VU und sie musste die Kosten des Rechtsstreits tragen. Natürlich hat sie trotz mehrfach Aufforderung nicht gezahlt. Wir haben also versucht gegen sie zu vollstrecken und haben hierbei das VU und den KFA in einem Antrag vollstreckt, ebenfalls erfolglos.

Nun wurden wir vom Insoverwalter angeschrieben und können unsere Forderung anmelden. Im Schreiben steht aber, jede Forderung muss extra im Anmeldeforumlar eingetragen werden (Also erste Hauptforderung, zweite Hauptforderung)

Wie mache ich das denn mit den GVZ-Kosten dann? Muss ich wirklich für VU als erste Forderung und KFA als zweite Förderung angeben?

:thx im Voraus

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 19.04.2018, 07:21
von Laska
Wir benutzen diese Formulare gar nicht und haben uns ein eigenes "Formular" in der KTV angelegt.

Du kannst alle HF, GVZ-Kosten usw. zusammenfassen... fügst eben noch ein Foko bei. Das machen wir genauso. ;)

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 19.04.2018, 13:50
von MarenW
Laska hat geschrieben:Wir benutzen diese Formulare gar nicht und haben uns ein eigenes "Formular" in der KTV angelegt.

Du kannst alle HF, GVZ-Kosten usw. zusammenfassen... fügst eben noch ein Foko bei. Das machen wir genauso. ;)

Das ist ja super, dann werde ich es auch so machen. ;)

:thx

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 19.04.2018, 18:01
von paralegal6
Gvz Kosten sind keine Hauptfordeung

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 20.04.2018, 07:25
von AliceImWunderland
Wir melden auch immer nur "Forderung gemäß anliegender Forderungsaufstellung" an und geben den Gesamtbetrag an. Dann fügen wir die Forderungsaufstellung bei, den Original-Titel und sämtliche Vollstreckungsbelege.

Re: Forderungsanmeldung

Verfasst: 20.04.2018, 10:53
von mücki
Wir nutzen eine Vorlage in der nur nach HF, NF und jeweiligen Zinsen unterschieden wird. Da kann man dann alle Beträge jeweils zusammenfassen.