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Versagung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 23.01.2018, 13:22
von Ingrid42
Hallo zusammen,
Sachverhalt: dem Schuldner wurde die Restschuldbefreiung auf Antrag der Treuhänderin im Oktober 2017 versagt. Im Mai 2013 hatte ich die nicht titulierten Forderungen meiner Mandantin angemeldet. Die Rechnungen sind aus dem 2013 gewesen. Wie komme ich jetzt zu einem vollstreckbaren Titel?
Leider wohnt der Schuldner jetzt auch noch in Thailand. :roll: :roll:
Lieben Dank für die Antworten

Re: Versagung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 23.01.2018, 13:42
von Sonnenblume1804
Ingrid42 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Sachverhalt: dem Schuldner wurde die Restschuldbefreiung auf Antrag der Treuhänderin im Oktober 2017 versagt. Im Mai 2013 hatte ich die nicht titulierten Forderungen meiner Mandantin angemeldet. Die Rechnungen sind aus dem 2013 gewesen. Wie komme ich jetzt zu einem vollstreckbaren Titel?
Leider wohnt der Schuldner jetzt auch noch in Thailand. :roll: :roll:
Lieben Dank für die Antworten
Hallo,

ich verstehe Dein Sachverhalt so, dass Du Eure Forderungen alle zur Insolvenztabelle angemeldet hast. Richtig? Wenn ja, müsste Dir hier ein Tabellenauszug zugegangen sein, wo drin steht, ob Eure Forderung festgestellt wurde oder nicht. Dieser Tabellenauszug stellt dein Titel dar. Sofern dem Schuldner jetzt die RSB versagt wurde, kannst Du aus diesem Titel in die Zwangsvollstreckung eintreten. Du musst Dir aber vorher einen vollstreckbaren Tabellenauszug einholen und diesen dem Schuldner vor oder zumindest mit der Zwangsvollstreckung zustellen. Das könnte natürlich etwas schwierig werden, wenn der Schuldner jetzt in Thailand wohnt.

LG:-)