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Re: InsO, pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.12.2017, 00:16
von paralegal6
Wenn die Kinder bei ihm leben dann hat er den Freibetrag bei 2 Berechtigten bis 1809,99 da hast du Recht. Die scheinen auch bei ihm zu leben, denn 304,70 steht in der Tabelle bei Einkommen ab 2560€. Formulierung vom Gericht macht wenig Sinn. Die Differenz zw. einem und 2 Kindern ist 195,05€. Ich würde sagen für Kind 2 kann er 58,51 behalten, die restlichen 136,54 muss er zusätzlich abführen also 441,24