Insolvenzgeld - Rücknahme Sozialversicherungsbeiträge
Verfasst: 07.12.2017, 09:11
Guten Morgen!
Vorliegend habe ich jeweils einen Titel über Bruttoentgelt von zwei Arbeitnehmern gegen einen ehem. Arbeitgeber als Privatperson, der insolvent ist. Damals wurde der geltend gemachte Bruttobetrag nebst Zinsen und Kosten geltend gemacht. Da Insolvenzgeld beantragt wurde, welches jedenfalls netto an unseren Mandanten ausgezahlt wurde, haben wir unsere Forderung in Höhe des gezahlten Nettobetrages zurückgenommen. Der Insolvenzverwalter hat danach auch in einem Fall die Sozialversicherungsansprüche unseres Mandanten anerkannt. Bei dem anderen wies er darauf hin, dass die Ansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit mit Zahlung des Insolvenzgeldes übergegangen seien.
Der Insolvenzverwalter kommt jetzt (kurz vor Ende der Wohlverhaltensphase des Schuldners) und möchte, dass unsere Mandanten beide (sowohl der festgestellte, als auch der bestrittene) auf die Sozialversicherungsansprüche verzichten und diesbezüglich eine Erklärung unterschreiben.
Meine Frage: Können die Sozialversicherungsansprüche wirksam auf die Bundesagentur übergehen, wenn wir einen Titel hierüber haben, der eindeutig das Bruttoentgelt beinhaltet und muss/darf/kann der Mandant auf diese verzichten? Was passiert, falls er das nicht tut?
Habe hier schon Literatur (Arbeitsrecht in der Insolvenz) und das Internet gewälzt und nichts Eindeutiges gefunden. Lediglich im Falle einer Masseverbindlichkeit konnte ich eine Ordnungsmäßigkeit des Forderungsübergangs auf die Bundesagentur feststellen. Wir jedoch haben ganz normal nach § 38 InsO zur Tabelle angemeldet.
Vielen Dank!
Vorliegend habe ich jeweils einen Titel über Bruttoentgelt von zwei Arbeitnehmern gegen einen ehem. Arbeitgeber als Privatperson, der insolvent ist. Damals wurde der geltend gemachte Bruttobetrag nebst Zinsen und Kosten geltend gemacht. Da Insolvenzgeld beantragt wurde, welches jedenfalls netto an unseren Mandanten ausgezahlt wurde, haben wir unsere Forderung in Höhe des gezahlten Nettobetrages zurückgenommen. Der Insolvenzverwalter hat danach auch in einem Fall die Sozialversicherungsansprüche unseres Mandanten anerkannt. Bei dem anderen wies er darauf hin, dass die Ansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit mit Zahlung des Insolvenzgeldes übergegangen seien.
Der Insolvenzverwalter kommt jetzt (kurz vor Ende der Wohlverhaltensphase des Schuldners) und möchte, dass unsere Mandanten beide (sowohl der festgestellte, als auch der bestrittene) auf die Sozialversicherungsansprüche verzichten und diesbezüglich eine Erklärung unterschreiben.
Meine Frage: Können die Sozialversicherungsansprüche wirksam auf die Bundesagentur übergehen, wenn wir einen Titel hierüber haben, der eindeutig das Bruttoentgelt beinhaltet und muss/darf/kann der Mandant auf diese verzichten? Was passiert, falls er das nicht tut?
Habe hier schon Literatur (Arbeitsrecht in der Insolvenz) und das Internet gewälzt und nichts Eindeutiges gefunden. Lediglich im Falle einer Masseverbindlichkeit konnte ich eine Ordnungsmäßigkeit des Forderungsübergangs auf die Bundesagentur feststellen. Wir jedoch haben ganz normal nach § 38 InsO zur Tabelle angemeldet.
Vielen Dank!