Seite 1 von 1

Vorsteuer durch das Finanzamt

Verfasst: 24.11.2017, 10:36
von MarenW
Hallöchen an alle, ich mache zwar schon ein Jahr die Insolvenzbearbeitung aber das hatte ich noch nicht.

Im November 15 wurde der Beschluss über die Vergütung des Treuhänders an uns zugestellt.

Nun fragt das Inso-Gericht an, ob die Vorsteuer durch das Finanzamt erstattet wurde.

Also in den Akten habe ich nichts von einer Erstattung gefunden.

Wie veranlasse ich denn so eine Erstattung?

:thx

Re: Vorsteuer durch das Finanzamt

Verfasst: 24.11.2017, 11:35
von Sonnenblume1804
Hallo :wink2 ,

also diese Ertsattung der Vorsteuer gibt es tatsächlich bei den Verfahren mit sogenannten "ehemaligen Einzelunternehmen" oder "Unternehmen"

Wenn der Verwalter seine festgesetzte Verwaltervergütung gegenüber der Masse abgerechnet und entnommen hat, kannst Du beim FA eine entsprechende Umsatzsteuererklärung abgeben. Dann wird die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom FA erstattet.

Soweit ich aber weiß, muss das zwingend vor Aufhebung des InsO-Verfahrens passieren, ansonsten ist es nicht mehr möglich.

LG

Re: Vorsteuer durch das Finanzamt

Verfasst: 26.11.2017, 20:37
von MarenW
Danke für Deine Antwort. :wink1
D.h. ich gebe einfach eine Umsatzsteuererklärung ab? Weisst du zufällig wo ich dann den Steuerbetrag der Vergütung eintragen muss? (Sorry falls meine Frage doof ist, aber ich habe das leider noch nie gemacht).

Re: Vorsteuer durch das Finanzamt

Verfasst: 26.11.2017, 21:55
von Sonnenblume1804
Bitte. Du kannst keine Umsatzsteuererklärung für Euren Schuldner abgeben. Das muss Dein Chef als Insolvenzverwalter machen über das Elster-Programm. Zumindest machen wir das so. Und da steht dann genau dran wo man was einzutragen hat:)

LG:)