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Antrag Versagung Restschuldbefreiung

Verfasst: 14.11.2017, 11:33
von Bina87
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Akte auf dem Tisch, die nur Kopfschütteln verursacht.

Über das Vermögen des Schuldners wurde Insolvenz eröffnet. Dieser hat noch schnell vor Eröffnung seinen Job, in dem er 4.400 netto verdient gekündigt .... Ist das ein Grund damit ich die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen kann? Der Typ hatte immerhin "nur" 90.000 Euro schulden, bei dem Gehalt sollte das doch kein Problem sein.....

Hat jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank :wink1

Re: Antrag Versagung Restschuldbefreiung

Verfasst: 14.11.2017, 12:30
von mücki
Hallo,
grundsätzlich ist ein Schuldner natürlich während des Insolvenzverfahrens und auch der anschließenden Wohlverhaltensphase verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Tut er dies nicht, kann dies ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung sein. Hierbei dürfte es aber eine große Rolle spielen, warum der Schuldner seinen bisherigen (gutbezahlten) Job gekündigt hat und zudem wäre Voraussetzung, dass er nach der Kündigung keiner angemessenen Beschäftigung nachgeht bzw. einer Beschäftigung die deutlich schlechter bezahlt wird.

Der Antrag muss übrigens vor Beendigung bzw. Aufhebung des Verfahrens gestellt werden.

VG

P.S.: Ruf doch einfach mal beim Insolvenzverwalter an und sprich mit dem zuständigen Sachbearbeiter, möglicherweise erhälst du da zusätzliche Informationen und ich weiß aus Erfahrung, dass die Insolvenzverwalter auch nicht möchten, dass manche Leute die RSB erlangen aber leider kann der InsVw keinen diesbezüglichen Antrag stellen. Der kann nur entsprechend berichten und hoffen, dass einer der Gläubiger den entsprechenden Antrag stellt.

Re: Antrag Versagung Restschuldbefreiung

Verfasst: 14.11.2017, 12:38
von Bina87
Vielen Dank, dass verfahren ist gerade erst eröffnet worden, ich werde mal die nächsten Wochen noch ein bisschen recherchieren und dann den Antrag stellen. Vielen Dank