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Verzugspauschale Insolvenzverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 08:39
von Riverside
Ich hab jetzt mal eine ganz doofe Frage (Sorry, es ist Montag früh, mein Hirn ist offenbar noch blockiert): Kann ich im Insolvenzverfahren die Verzugspauschale nach § 288 BGB mit anmelden?

Re: Verzugspauschale Insolvenzverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 09:36
von icerose
Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.

Re: Verzugspauschale Insolvenzverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 09:52
von Tigerle
icerose hat geschrieben:Würde ich als Nebenforderung (bei Kosten, die vor Eröffnung entstanden sind) direkt mit reinnehmen.
Würde ich auch so machen.