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Vergütung von Schuldner

Verfasst: 01.08.2017, 10:31
von MarenW
Hallo an alle :wink2

Unser Schuldner hat am 21.06.17 RSB erteilt bekommen und unsere Vergütung wurde festgesetzt.

Kostenstundung im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nicht erhalten.

Die Masse hat gereicht um die GK zu decken. Lt. Inso-Gericht kann ich unsere Vergütung vom Schuldner fordern und eine vollstreckbare Ausfertigung gegen ihn beantragen.

Wie fordere ich denn jetzt dem Schuldner am besten zur Zahlung auf, hat jemand vielleich einen Mustertext oder ein paar §§ etc auf die ich mich beziehen kann? Kenne ja inzwischen die Schuldner und weiß, dass diese nicht zahlen wollen.

:thx

Re: Vergütung von Schuldner

Verfasst: 25.08.2017, 11:54
von MrsVerberation
Ich würde da gar kein großes TamTam machen.

"Sehr geehrte Blabla,

in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen den Vergütungsantrag vom XX.XX.XXXX nebst Vergütungsbeschluss des AG XX vom XX.XX.XXXX mit der Bitte, diesen bis spätestens zum XX.XX.XXXXX auf das Konto XX zu überweisen."

Re: Vergütung von Schuldner

Verfasst: 26.08.2017, 13:16
von Kanzleihund
Die Übersendung des Vergütungsantrags würde ich unterlassen. Gibt nur Diskussionsbedarf.