Seite 1 von 1

Prüfbescheid der Rentenversicherung

Verfasst: 07.06.2017, 11:18
von Patricia75
Hallo Ihr Lieben. Ich hab hier den Bescheid der Rentenversicherung über die erfolgte Betriebsprüfung vorliegen und versteh ihn einfach nicht! Ich hab keine Ahnung ob und was ich da machen muss. Kennt sich jemand mit diesen Dingern aus?

:kopfkratz

Re: Prüfbescheid der Rentenversicherung

Verfasst: 07.06.2017, 11:57
von Coco Lores
Du musst hier schon genauer werden...so allgemein kann dir wahrscheinlich keiner helfen!

Ist die BP bei euch in der Kanzlei gewesen oder wen betrifft die?
Was genau willst du wissen?

Re: Prüfbescheid der Rentenversicherung

Verfasst: 07.06.2017, 11:58
von icerose
hier ist ggf. eine Rechtsmittelfrist zu notieren. Die dürfte sich gegen Ende des Bescheids in der Rechtsmittelbelehrung finden.
Ggf. ist was zu zahlen - also Hinweis an den, der zahlen muss. Mehr fällt mir dazu nicht ein - das macht immer meine Zahlenfee. :pfeif

Re: Prüfbescheid der Rentenversicherung

Verfasst: 07.06.2017, 15:42
von Patricia75
Also die Rentenversicherung war hier und hat den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung geprüft. Hier waren noch einige Arbeitsverhältnisse aufgrund der Kündigungsfristen nicht beendet. In der Anlage sind die einzelnen Arbeitnehmer mit "melderelevant" und als Sachverhalt "Beitragsforderung für Freigestellte ab Insolvenzeröffnung" sowie eine Summierung - Nachberechnung. Wir hatten mit Insolvenzeröffnung Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ich bin leider nur eine Schwangerschaftsvertretung in der Inso und hier grade völlig überfordert...

Re: Prüfbescheid der Rentenversicherung

Verfasst: 08.06.2017, 18:57
von paralegal6
Es gibt einen Unterschied ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat oder ob dein Chef ihn freigestellt hat, sprich gesagt, er kann zuhause bleiben