Masseunzulänglichkeit - wie gehts weiter?
Verfasst: 06.05.2017, 17:12
Eine Frage zu meinem "Lieblingsthema":
Eröffnung am 22.06.16, Prüfungstermin sollte am 21.09.16 sein, Anzeige des Insoverwalters am 14.09.16, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Bisher ist (wohl) nichts weiter geschehen. Wir bekommen allerdings beim Insogericht und auch beim Insoverwalter keine näheren Auskünfte, da wir unsere Forderung nicht angemeldet hatten. Wir haben erst jetzt von der Inso des Schuldners erfahren. Alle bisherigen MB- und ZV-Maßnahmen sind seit Juni 16 ohne weiteres durchgegangen.
Dies zum Stand der Sache.
Nun meine Fragen: Was heißt das jetzt genau für uns? Warten wir jetzt ab, was irgendwann in den Insolvenzbekanntmachungen steht? Es scheint ja nicht genug Masse/Geld da zu sein. Kann der Schuldner trotzdem in die Wohlfühlphase kommen und evtl. RSB bekommen?
Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe; ist wirklich nicht mein Thema
Eröffnung am 22.06.16, Prüfungstermin sollte am 21.09.16 sein, Anzeige des Insoverwalters am 14.09.16, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Bisher ist (wohl) nichts weiter geschehen. Wir bekommen allerdings beim Insogericht und auch beim Insoverwalter keine näheren Auskünfte, da wir unsere Forderung nicht angemeldet hatten. Wir haben erst jetzt von der Inso des Schuldners erfahren. Alle bisherigen MB- und ZV-Maßnahmen sind seit Juni 16 ohne weiteres durchgegangen.
Dies zum Stand der Sache.
Nun meine Fragen: Was heißt das jetzt genau für uns? Warten wir jetzt ab, was irgendwann in den Insolvenzbekanntmachungen steht? Es scheint ja nicht genug Masse/Geld da zu sein. Kann der Schuldner trotzdem in die Wohlfühlphase kommen und evtl. RSB bekommen?
Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe; ist wirklich nicht mein Thema