Prüfung Ausgang Insolvenz - aber wie?
Verfasst: 10.04.2017, 09:18
Es tut mir leid, wenn ich hier mal ganz dumm nachfragen muss. Leider kenne ich mich bei Insolvenzen überhaupt nicht aus.
Wir hatten bzw. haben eine titulierte Forderung in eigener Sache gegen unsere ehemalige Mandantin im Rahmen ihres Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 21.11.2012 eröffnet, müsste also eigentlich noch laufen. Antrag auf Restschuldbefreiung wurde gestellt.
Nachdem nun immer wieder unter insolvenzbekanntmachungen.de nachgesehen und nicht viel Erhellendes gefunden wurde, haben wir den Insolvenzverwalter angeschrieben und nach dem Sachstand gefragt.
Dieser hat nun die Tabelle übersandt, in der unsere Forderung auch in voller Höhe mit aufgeführt ist. Zudem teilt er mit, dass das Insolvenzverfahren am 24.04.2014 aufgehoben wurde und, dass er keine Auskunft über die Lebensverhältnisse oder das Einkommen der Schuldnerin geben könne, da sie sich schon seit längerem nicht mehr bei ihm gemeldet habe.
Jetzt will die Chefin, dass ich prüfe, wie das Insolvenzverfahren ausgegangen ist.
Wie soll ich das denn anstellen? Eigentlich müsste doch der Insolvenzverwalter am besten über das Verfahren informiert sein, oder?
Ich hätte jetzt eine Sachstandsanfrage ans Insolvenzgericht gefertigt, aber macht das überhaupt Sinn?
Kann ich auf anderem Wege noch an Informationen über den Ablauf des Insolvenzverfahrens kommen?
Wir hatten bzw. haben eine titulierte Forderung in eigener Sache gegen unsere ehemalige Mandantin im Rahmen ihres Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet.
Das Insolvenzverfahren wurde am 21.11.2012 eröffnet, müsste also eigentlich noch laufen. Antrag auf Restschuldbefreiung wurde gestellt.
Nachdem nun immer wieder unter insolvenzbekanntmachungen.de nachgesehen und nicht viel Erhellendes gefunden wurde, haben wir den Insolvenzverwalter angeschrieben und nach dem Sachstand gefragt.
Dieser hat nun die Tabelle übersandt, in der unsere Forderung auch in voller Höhe mit aufgeführt ist. Zudem teilt er mit, dass das Insolvenzverfahren am 24.04.2014 aufgehoben wurde und, dass er keine Auskunft über die Lebensverhältnisse oder das Einkommen der Schuldnerin geben könne, da sie sich schon seit längerem nicht mehr bei ihm gemeldet habe.
Jetzt will die Chefin, dass ich prüfe, wie das Insolvenzverfahren ausgegangen ist.
Wie soll ich das denn anstellen? Eigentlich müsste doch der Insolvenzverwalter am besten über das Verfahren informiert sein, oder?
Ich hätte jetzt eine Sachstandsanfrage ans Insolvenzgericht gefertigt, aber macht das überhaupt Sinn?
Kann ich auf anderem Wege noch an Informationen über den Ablauf des Insolvenzverfahrens kommen?