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Schmerzensgeld zur Tabelle anmelden

Verfasst: 11.02.2017, 17:49
von düsselrecht
Hallöchen,

wir haben eine Klage auf Schmerzensgeld gegen ein Krankenhaus eingereicht. Schön und gut. Jetzt wurde das Verfahren unterbrochen, da die Krankenhaus GmbH insolvent ist. Das Verfahren wurde vom Verwalter nicht aufgenommen.

Jetzt schreibt mein Chef mir eine Notiz, ich soll die Forderung zur Tabelle anmelden? Eine nicht titulierte Forderung? Es liegt ja nun mal keine Rechnung für erbrachte Leistung o.ä. vor. Geht das? Ich habe mich insoweit eingelesen, dass der Verwalter eine Forderung ggf. ja bestreiten kann und wir dann gegen den Verwalter klagen müssen.

Stehe auf dem Schlauch.

Grüße aus Ddorf
:panik

Re: Schmerzensgeld zur Tabelle anmelden

Verfasst: 11.02.2017, 19:02
von paralegal6
Man braucht ja nicht unbedingt einen Titel für die Anmeldung. Und falls er bestreitet (macht er ja vielleicht nicht) dann §179 InsO

Re: Schmerzensgeld zur Tabelle anmelden

Verfasst: 12.02.2017, 10:03
von düsselrecht
Oki doki. Dankeeeeee