rückständigen Kindesunterhalt
Verfasst: 17.01.2017, 17:48
Hallo liebe Mitstreiter,
ich muss rückständigen Kindesunterhalt (ca. 15.000,-) zur Insolvenztabelle anmelden (Verbraucherinso). Kann bzw. muss ich diese Forderung auch als eine solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend machen? - Damit darüber keine Restschuldbefreiung erteilt wird? Und muss ich dies noch begründen oder ergibt sich dass nicht auch aus der bloßen Tatsache, dass über mehrere Jahre kein Unterhalt gezahlt wurde.
LG und einen schönen Feierabend wünscht Karina
ich muss rückständigen Kindesunterhalt (ca. 15.000,-) zur Insolvenztabelle anmelden (Verbraucherinso). Kann bzw. muss ich diese Forderung auch als eine solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend machen? - Damit darüber keine Restschuldbefreiung erteilt wird? Und muss ich dies noch begründen oder ergibt sich dass nicht auch aus der bloßen Tatsache, dass über mehrere Jahre kein Unterhalt gezahlt wurde.
LG und einen schönen Feierabend wünscht Karina