Versagung der Restschuldbefreiung
Verfasst: 11.01.2017, 13:07
Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Doch die Rechnungen meines Gläubigers datieren alle danach. Hier einmal eine kurze Übersicht:
Eröffnung InsoV: 02.04.2014
Anmeldung Foderungen bis 14.05.2014
Rechnungen Gläubiger: 30.09.2014 - 06.03.2015
Mahnschreiben am 23.06.2015
Vollstreckungsbescheid 07.08.2015
Unser Mandant (Gläubiger) teilte uns sodann mit, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aber die Einkünfte aus dem Erwerbsgeschäft des Schuldners freigegeben wurde (Mitteilung vom 08.07.2014). Also haben wir diesbezüglich einen ZV-Auftrag gestellt. GVZ teilte uns dann mit, dass der Schuldner bereits am 15.12.2015 die VA abgegeben hat. Darin ist vermerkt, dass das Erwerbsgeschäft seit Juli 2015 keine Einkünfte mehr erzielt.
Meine Frage ist nun, ob wir bei Gericht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen können, da der Schuldner während seiner Wohlverhaltensperiode neue Schulden gemacht hat. Unsere Forderung ist nicht angemeldet. Ob der Mandant von dem InsoV wusste, ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Marshann
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Doch die Rechnungen meines Gläubigers datieren alle danach. Hier einmal eine kurze Übersicht:
Eröffnung InsoV: 02.04.2014
Anmeldung Foderungen bis 14.05.2014
Rechnungen Gläubiger: 30.09.2014 - 06.03.2015
Mahnschreiben am 23.06.2015
Vollstreckungsbescheid 07.08.2015
Unser Mandant (Gläubiger) teilte uns sodann mit, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aber die Einkünfte aus dem Erwerbsgeschäft des Schuldners freigegeben wurde (Mitteilung vom 08.07.2014). Also haben wir diesbezüglich einen ZV-Auftrag gestellt. GVZ teilte uns dann mit, dass der Schuldner bereits am 15.12.2015 die VA abgegeben hat. Darin ist vermerkt, dass das Erwerbsgeschäft seit Juli 2015 keine Einkünfte mehr erzielt.
Meine Frage ist nun, ob wir bei Gericht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen können, da der Schuldner während seiner Wohlverhaltensperiode neue Schulden gemacht hat. Unsere Forderung ist nicht angemeldet. Ob der Mandant von dem InsoV wusste, ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Marshann