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Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 24.05.2016, 11:58
von Mine75
Hallo zusammen!

Wir haben folgende Konstellation:

Wir haben für Mandanten einen Titel erwirkt aus dem wir vollstrecken (Forderung aus einer Geschäftsbeziehung - also beide Parteien Geschäftsleute). Die Drittschuldnerin sagt uns jetzt, dass bzgl. Schuldnerin ein InsoVerfahren laufen würde mit IN-Aktenzeichen. Wir können nicht weiter vollstrecken.

Unsere Forderung richtet sich jedoch gegen die Schuldnerin als Inhaberin einer Firma. Können wir dann wegen dieser Forderung weitervollstrecken, weil es die Schuldnerin nicht als Privatperson trifft bzw. weil das InsoVerfahren kein IK-Verfahren ist? Wisst ihr was ich meine? Gibt es da verständliche Literatur?

Danke im Voraus! :thx

Mine

Re: Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 24.05.2016, 12:55
von Kanzleihund
Das kommt ganz darauf an. Betreibt die Insolvenzschuldnerin ein Einzelunternehmen, dann ist dieses maßgeblich für die Bezeichnung als Unternehmensinsolvenz. Davon betroffen ist aber auch deren privater Bereich (private Schulden und privates Vermögen).

So wie Du die Lage schilderst, meine ich, dass Ihr nicht weiter vollstrecken könnt.

Re: Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 24.05.2016, 13:53
von paralegal6
sehe ich leider auch so, Inhaber hört sich an nach Einzelfirma, diese ist ja nicht im Handelsregister etc und zählt daher eher als "Privatperson"
wird die Fima denn fortgeführt?

Re: Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 24.05.2016, 14:21
von Mine75
Ja es ist eine Einzelfirma gewesen... Nein, die Firma wird nicht fortgeführt ... Dann können wir uns das ja leider abschminken...

Vielen Dank für Eure Einschätzung! :thx

Re: Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 24.05.2016, 14:43
von paralegal6
habt ihr denn zur Tabelle angemeldet? oder ist die Forderung nach Insolvenzeröffnung entstanden?

Re: Insolvenz IN aber Forderung aus Geschäftsbeziehung

Verfasst: 25.05.2016, 10:37
von Kanzleihund
eventuell kommt ihr auch über § 302 InsO weiter :teufel