Vollstreckung aus VB oder Tabellenauszug wenn keine RSB???
Verfasst: 01.09.2015, 17:08
Hallo,
haben hier einen Schuldner, der erst vergangenes Jahr die Restschuldbefreiung erteilt bekommen hat. Nun wurde ein neues InsoVerfahren eröffnet (Fremdantrag)
Der Schuldner hat bisher auch keinen Eigenantrag gestellt - RSB würde er ja ohnehin nicht erteilt bekommen weil er die ja letztes Jahr RSB erst bekommen hat.
Wir haben einen VB gegen den Schuldner.
Meine Frage nun: Muss man zwingend die Forderung zur Tabelle anmelden, um nachher weiter vollstrecken zu können oder kann ich mir die Forderungsanmeldung sparen und vollstrecke nach Beendigung des derzeitigen InsoVerfahrens aus meinen VB? Wenn ich anmelde, vollstrecke ich aus dem Tabellenauszug - klar. Aber passiert etwas "Schlimmes" mit meinem VB, wenn ich die Forderung nicht anmelde? Weiß ja, dass keine RSB erteilt werden wird.
Was meint ihr?
haben hier einen Schuldner, der erst vergangenes Jahr die Restschuldbefreiung erteilt bekommen hat. Nun wurde ein neues InsoVerfahren eröffnet (Fremdantrag)
Der Schuldner hat bisher auch keinen Eigenantrag gestellt - RSB würde er ja ohnehin nicht erteilt bekommen weil er die ja letztes Jahr RSB erst bekommen hat.
Wir haben einen VB gegen den Schuldner.
Meine Frage nun: Muss man zwingend die Forderung zur Tabelle anmelden, um nachher weiter vollstrecken zu können oder kann ich mir die Forderungsanmeldung sparen und vollstrecke nach Beendigung des derzeitigen InsoVerfahrens aus meinen VB? Wenn ich anmelde, vollstrecke ich aus dem Tabellenauszug - klar. Aber passiert etwas "Schlimmes" mit meinem VB, wenn ich die Forderung nicht anmelde? Weiß ja, dass keine RSB erteilt werden wird.
Was meint ihr?