Rücknahmen nach Schlusstermin
Verfasst: 13.07.2015, 08:49
Wir sind gerade etwas verwirrt
Bisher haben wir Berichtigungen - also speziell geht es hier um Rücknahmen - auch dann noch beim Gericht eingereicht nachdem das Schluss- bzw. Verteilungsverzeichnis erstellt war und demzufolge der Schlusstermin stattgefunden hatte.
Jetzt mosert unser Lieblingsinsolvenzgericht auf einmal rum.
Kann mir hierzu vielleicht jemand was sagen, aber ich hab das von meinen Kolleginnen so gelernt, dass Rücknahmen immer gehen und so wurde das bisher hier auch immer gehandhabt.
Ich danke Euch.
Bisher haben wir Berichtigungen - also speziell geht es hier um Rücknahmen - auch dann noch beim Gericht eingereicht nachdem das Schluss- bzw. Verteilungsverzeichnis erstellt war und demzufolge der Schlusstermin stattgefunden hatte.
Jetzt mosert unser Lieblingsinsolvenzgericht auf einmal rum.
Kann mir hierzu vielleicht jemand was sagen, aber ich hab das von meinen Kolleginnen so gelernt, dass Rücknahmen immer gehen und so wurde das bisher hier auch immer gehandhabt.
Ich danke Euch.