Rücknahmen nach Schlusstermin

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Brooke
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#1

13.07.2015, 08:49

Wir sind gerade etwas verwirrt :vogel

Bisher haben wir Berichtigungen - also speziell geht es hier um Rücknahmen - auch dann noch beim Gericht eingereicht nachdem das Schluss- bzw. Verteilungsverzeichnis erstellt war und demzufolge der Schlusstermin stattgefunden hatte.

Jetzt mosert unser Lieblingsinsolvenzgericht auf einmal rum.

Kann mir hierzu vielleicht jemand was sagen, aber ich hab das von meinen Kolleginnen so gelernt, dass Rücknahmen immer gehen und so wurde das bisher hier auch immer gehandhabt.

Ich danke Euch.
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advocatus diaboli
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#2

19.07.2015, 15:32

Tabellenführung erfolgt im eröffneten Verfahren, daher sind m.E. auch Rücknahmen zwischen Schlusstermin und Aufhebung einzutragen. Wenn es um eine Rücknahme geht, fällt es auch nicht unter § 193 InsO.

Problem hierbei: Das kann bei einer Ausschüttung in der WVP aufploppen, wenn die Nachfrage kommt, warum Gläubiger X die Quote gänzlich oder teilweise die Quote nicht nach Maßgabe des Schlussverzeichnisses erhalten hat. Daher würde ich schon anfragen, wann und in welcher Weise man das gerne mitgeteilt hätte.
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