Antrag auf Nichtberücksichtigung beim Insolvenzgericht

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RSB
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#1

06.07.2015, 22:51

Hallo zusammen :wink1 !

Ich arbeite nach fast dreijähriger Pause wieder als Sachbearbeiterin in der Abteilung Restschuldbefreiung. Nun muss ich in einigen Verfahren einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen. Ab welchem Betrag kann eine unterhaltsberechtigte Person zu 100 % unberücksichtigt bleiben und wo kann ich die aktuellen Beträge nachlesen? Ich weiß, dass die Höhe der Beträge sich häufig ändert und möchte mich da auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Kanzleihund
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#2

07.07.2015, 13:01

Die Frage entscheidet jedes Insolvenzgericht anders (die Bandbreite geht vom Hartz IV Betrag bis zum pfändungsfreien Einkommen); vielleicht fragst Du am Besten mal eine Kollegin, welche Linie Euer Insolvenzgericht fährt.
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advocatus diaboli
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#3

19.07.2015, 16:01

Falls es um Kinder geht, siehe auch BGH, Beschluss vom 16.04.2014 - IX ZB 41/14.
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