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Re: Insolvenzantragsverfahren, und nu?

Verfasst: 04.04.2017, 16:30
von paralegal6
Zur Auskunftspflicht finde ich grade nichts, Nachlassinsolvenz ist §§ 315 ff. Falls ihr also unbezahlte Rechnungen habt solltet ihr im das auch schon gleich sagen. Er schaut vermutlich jetzt ob genug Masse zum Eröffnen da ist.

PS: hat sich überschnitten, siehe Pitt