Teilweise Neugläubiger bei Inso?

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Sonnenkind
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#1

19.11.2014, 15:18

Hallo liebe Forenos!

Ich habe folgende Sache auf dem Schreibtisch: Mandant gibt uns eine Rechnung herein, welche wir beitreiben sollen. Ich habe dann sofort die Insolvenzbekanntmachungen durchsucht und siehe da, der Schuldner hat bereits Inso angemeldet.

Jetzt habe ich folgende Frage: Rechnung datiert nach Anmeldung des Insolvenzverfahrens! Beauftragung und erbrachte Leistungen waren vor Inso-Beantragung.
Bei der Rechnung handelt es sich um Leistungen, welche unser Mandant im Rahmen der "Hompage-Wartung" für ein ganzes Jahr berechnet hat.

Ich bin der Meinung, da die Beauftragung und die erbrachten Leistungen, welche unser Mandant erbracht hat, dass Mandant kein "Neugläubiger" ist; selbst wenn die Rechnung danach ausgestellt ist. Habe ich Recht?
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#2

19.11.2014, 18:10

Hier muß wohl auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistung abgestellt werden.

Ich hatte jetzt gerade einen ähnlichen Fall, nur daß ich einen KFB hatte, der nach Eröffnung erlassen wurde, die Leistung wurde aber ja vorher erbracht.

Zur Tabelle anmelden und abwarten würde ich sagen, es sei denn KH sagt noch was anderes ;)
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#3

19.11.2014, 18:16

Danke JSanny! Ich bin nämlich gerade etwas unsicher, ob ich den Mandant anschreibe, ob er mir die Rechnung "aufdröselt". Die Kosten müssten meiner Meinung nach vor Eröffnung entstanden sein; sollte aber auch ein Teil erst danach angefallen sein, könnte ich ja nur einen Teilbetrag anmelden und über den neuen wären wir Neugläubiger.

Bin ich froh, dass wir so gut wie nie Inso haben. Seltsamerweise erwischt immer der gleiche Mandant Schuldner, die dann in Inso flüchten.
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#4

19.11.2014, 18:34

Inso ist für mich auch rotes Tuch mit sieben Siegeln :angst :lol:
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#5

21.11.2014, 12:33

Ich habe jetzt nochmals genau geschaut. Leistungen wurden sämtliche vor Insolvenzeröffnung erbracht. Rechnungsstellung erfolgte nach Insolvenzeröffnung.

Ich meine immer noch, dass wir kein Neugläubiger sind, bin mir aber immer noch nicht zu 100 % sicher. Sonst könnte ja jeder seine Rechnungen erst später stellen um so bei den Schuldnern eine drohende Inso zu umgehen.
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#6

22.11.2014, 00:09

JSanny hat recht. Es kommt allein auf die Leistungserbringung an, nicht auf die Rechnungslegung. Also handelt es sich hier um eine Insolvenzforderung, die nur noch zur Tabelle angemeldet werden kann.
Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius)
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#7

22.11.2014, 07:05

Vielen Dank! :wink1
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