Freigabe des Grundbesitzes aus der Insolvenzmasse

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Steffi23
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#1

14.08.2014, 11:37

Hallo Zusammen :)

Da ich eigentlich mit Insolvenzverfahren nie was zu tun habe, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen:

Wir hatten vor Jahren eine Sicherungshypothek und eine Pfändung eingetragener Buchgrundschulden auf ein Grundstück der Schuldnerin vorgenommen. Es wurde dann einige Zeit später das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Grund dessen haben wir bei der Forderungsanmeldung abgesonderte Befriedigung beantragt. Nach ca. zwei Jahren kam vom Notariat des Insolvenzverwalters die Mitteilung, dass unser Mandant die beiliegende Löschungsbewilligung vor einem Notar unterzeichnen müsste. Wir haben unseren Mandanten angewiesen, dies entsprechend vorzunehmen, da wir davon ausgingen, dass das Objekt noch zur Insolvenzmasse gehört und der Insolvenzverwalter nunmehr das Objekt verkauft hat. Nun haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der Insolvenzverwalter bereits vor zwei Jahren das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigegeben hat. Hiervon wurden wir jedoch nicht unterrichtet! Auf Grund dessen hätten wir die Löschungsbewilligung gar nicht erteilen müssen oder?

Kann ich jetzt noch die Höhe unseres Ausfalls beziffern und um Korrektur der Insolvenztabelle bitten? Oder kann ich die Löschungsbewilligung noch anfechten, da sie auf falschen Kenntnissen heraus erteilt wurde? Nachdem das Grundstück nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört, hätte ich doch gar nicht die Löschungsbewilligung erteilen müssen und hätte so bei Verkauf meine Forderung noch realisieren können?

Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Jupp03/11

#2

14.08.2014, 13:02

Es muss doch vom Insoverwalter ein Grund für die erbetene Löschungsbewilligung angegeben worden sein und wurde dann die Urkunde nicht zu treuen Händen versandt?
Wann erfolgte die Eintragung der Hypothek und wann hat es mit der Insolvenz begonnen?
Steffi23
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#3

14.08.2014, 13:20

Ja, der Grund wurde mir aber erst mit heutigem Schreiben bekannt, und zwar dass das Kaufangebot nicht ausgereicht hat, um die aktuellen Belastungen abzulösen und zum anderen wegen eines eingetragenen Leibgeding. Die Pfändung erfolgte im März 2011 und die Sicherungshypothek 1997. Die Insolvenz begann im Mai 2012
Jupp03/11

#4

14.08.2014, 13:23

Wenn die Löschungsbewilligung zu treuen Händen verschickt wurde, würde ich diese zurückfordern.
Steffi23
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#5

14.08.2014, 13:28

Die Löschungsbewilligung erfolgte bereits im Januar 2014, ist dies jetzt noch möglich? Wie gesagt, Kenntnis habe ich erst heute von dem tatsächlichen Zustand erlangt.
Jupp03/11

#6

14.08.2014, 13:31

Wenn die Forderung nicht bezahlt wurde, kann die Urkunde zurückgefordert werden.
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#7

14.08.2014, 13:34

Dann muss ich die Urkunde beim Schuldner zurückfordern, und wenn dieser sich höchstwahrscheinlich weigern wird, diese herauszugeben, muss ich einen Herausgabeauftrag beim GV stellen? Wobei ich da die Problematik sehe, dass er während des Insolvenzverfahrens sich weigern wird, meinen Auftrag auszuführen!?
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#8

18.08.2014, 23:11

Hast Du schon mal geprüft, ob von der Löschungsbewilligung überhaupt Gebrauch gemacht wurde. Im Normalfall geschieht dies bei uns Insolvenzverwaltern nur, wenn es auch wirklich zum Kaufvertrag kommt. Weil nämlich ein stufenweises Vorgehen, d.h. erst Löschung und dann gesonderter Kaufvertrag, viel zu umständlich ist.
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Steffi23
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#9

19.08.2014, 10:10

Nein, habe ich noch nicht überprüft, habe die ganzen Umstände ja erst am Donnerstag erfahren und wusste erst nicht, wie ich in einem solchen speziellen Fall vorgehen kann/muss.

Blöde Frage: Kann ich die Herausgabe auch beim Insolvenzverwalter einfordern? Schließlich haben sich diese auch um die Löschungsbewilligung bemüht bzw. sich um die Korrespondenz mit dem Notariat gekümmert. Ich weiß jetzt leider nicht so recht, auf Grund dessen weil das Objekt aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, an wen ich mich zu wenden habe. Nur direkt an den Schuldner oder kann ich das auch über den Insolvenzverwalter machen, was für uns deutlich einfacher wäre ... !?
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#10

19.08.2014, 21:03

Wende Dich doch, sofern dieser keinen Gebrauch gemacht hat, an den Insolvenzverwalter. Ich würde Dir die Löschungsbewilligung, die keinen Zweck mehr hat, sofort übersenden.

Im Fall der Löschung müsste man mal prüfen, ob sich der Insolvenzverwalter schadenersatzpflichtig gemacht hat. In vergleichbaren Fällen darf er nicht erst die Löschung betreiben und dann das Grundstück freigeben. Damit schadet er dem Grundpfandgläubiger.
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